Linearität - "Anforderung"

 

In diesem Register sind verschiedene Kriterien aufgeführt, die für eine Beurteilung herangezogen werden können.

 

Überprüfung Minimum Werteanzahl (nach Vorgabe Register Datenerfassung):
Es wird die Mindestanzahl an Referenzmessungen gemäß dem Eintrag im Register Datenerfassung überprüft.

 

R&R:
Index der Wiederholpräzision (R&R=EV). Die Forderung wird in % der Bezugsgröße angegeben.

 

Zahl der unterscheidbaren Messwertklassen (ndc):
Die Anzahl Messwertklassen (ndc = Number of Distinct Categories) beschreibt das Verhältnis der Teilestreuung (PV) zur Gesamtstreuung (R&R bzw. GRR) und beurteilt damit ähnlich wie das Kriterium „Auflösung“, ob für eine Prozessbeurteilung ausreichend unterschiedliche Werte gemessen werden können. Gemäß der MSA 3. Auflage wird der Kennwert wie folgt berechnet: ndc = 1,41 (PV/GRR). Das Ergebnis wird auf den nächsten ganzzahligen Wert abgerundet. Die MSA fordert beispielsweise einen Wert größer 5.

 

Auflösung:
Mit diesem Kriterium wird die Auflösung des Messmittels im Verhältnis zur Bezugsgröße beurteilt. Die Auflösung ist bei der Datenerfassung (Merkmalsmaske) anzugeben.

 

BIAS (BI):
Der Differenzbetrag zwischen dem Mittelwert der Referenzmessungen und dem Normal-Istwert, ausgedrückt in % der Bezugsgröße, als Beurteilungskriterium.


Überpüfung Regressionsgerade (t-Tests):
Hiermit wird geprüft, ob die Steigung und der Achsenabschnitt der Regressionsgeraden signifikant von Null verschieden sind.

 

GM-spezifische Anforderungen (weitere Details finden Sie in der entsprechenden Firmenrichtlinie EMS):

Li (GMPT EMS): Dies ist eine Forderung aus der GMPT Richtlinie für Messsystemanalysen (EMS). Die Kenngröße Li beschreibt die Steigung der Regressionsgeraden. Das Kriterium wird in % der Bezugsgröße angegeben.

GM EMS Li nicht signifikant vom Idealwert verschieden

GM EMS Offset nicht signifikant vom Idealwert verschieden

GM - Überprüfe minimales R2: Für eine gültige Linearitätsbestimmung muss zusätzlich ein Mindestwert für den Korrelationskoeffizienten für die Regressionsgerade erreicht werden. Die GMPT Richtlinie EMS fordert hier einen Wert von 0,95.