In diesem Register sind verschiedene Kriterien aufgeführt, die für eine Beurteilung herangezogen werden können.
Überprüfung Minimum Werteanzahl (nach Vorgabe Register Datenerfassung): Produkt aus Teile, Prüfer und Messungen
R&R: Kombinierter Index aus den Indizes Wiederholpräzision (EV) und Vergleichspräzision (AV). Die Forderung wird in % der Bezugsgröße angegeben.
Zahl der unterscheidbaren Messwertklassen (ndc): Die Anzahl Messwertklassen (ndc = Number of Distinct Categories) beschreibt das Verhältnis der Teilestreuung (PV) zur Gesamtstreuung (R&R bzw. GRR) und beurteilt damit ähnlich wie das Kriterium „Auflösung“, ob für eine Prozessbeurteilung ausreichend unterschiedliche Werte gemessen werden können. Gemäß der MSA 3. Auflage wird der Kennwert wie folgt berechnet: ndc = 1,41 (PV/GRR). Das Ergebnis wird auf den nächsten ganzzahligen Wert abgerundet. Die MSA fordert beispielsweise einen Wert größer 5.
Auflösung: Mit diesem Kriterium wird die Auflösung des Messmittels im Verhältnis zur Bezugsgröße beurteilt. Die Auflösung ist bei der Datenerfassung (Merkmalsmaske) anzugeben.
Bias (Genauigkeit): Der Differenzbetrag zwischen dem Mittelwert der Referenzmessungen und dem Normal-Istwert, ausgedrückt in % der Bezugsgröße, als Beurteilungskriterium.
GM-spezifische Anforderungen (weitere Details finden Sie in der entsprechenden Firmenrichtlinie EMS):
Li (GMPT EMS): Dies ist eine Forderung aus der GMPT Richtlinie für Messsystemanalysen (EMS). Danach kann das Verfahren 2 um eine Linearitätsbewertung ergänzt werden (entsprechende Referenzmessungen vorausgesetzt). Die Kenngröße Li beschreibt die Steigung der Regressionsgeraden. Das Kriterium wird in % der Bezugsgröße angegeben.
GM EMS Li nicht signifikant vom Idealwert verschieden
GM EMS Offset nicht signifikant vom Idealwert verschieden
GM - Überprüfe minimales R2: Für eine gültige Linearitätsbestimmung muss zusätzlich ein Mindestwert für den Korrelationskoeffizienten für die Regressionsgerade erreicht werden. Die GMPT Richtlinie EMS fordert hier einen Wert von 0,95.