Die Vergleichbarkeit der Messvorrichtungen bzw. unterschiedlicher Messstellen wird mit Hilfe der ANOVA Analyse bestimmt. Dazu werden mindestens 2 Wiederholungsmessungen an mindestens 3 Prüfobjekten für mindestens 2 Prüfer (falls relevant) mit mindestens 2 Messvorrichtungen durchgeführt. Die minimale Gesamtstichprobengröße muss dabei mindestens 30 betragen. Die für den Messversuch verwendeten Prüfobjekte sollten sich über den gesamten Toleranzbereich verteilen. Die Prüfobjekte sind beim Messversuch ein- und auszuspannen und an der gleichen Position zumessen. Bei den Messreihen ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse der vorhergehenden Messung dem Prüfer nicht mehr bekannt sind um somit eine gegenseitige Beeinflussung von Bauteil, Messsystem, etc. zu vermeiden.