Die Auflösung RE eines Messsystems darf beim Eignungsnachweis des Messsystems grundsätzlich höchstens 5% der Toleranz betragen. Bei analogen Anzeigegeräten ist RE der kleinste sicher abschätzbare Skalenwert (zwischen zwei Teilstrichen) oder bei Digitalanzeigen die kleinsten Schrittweite (z.B. 0,001, 0,5 oder 1,0).
Ist die prozentuelle Auflösung %RE kleiner 5% gegeben, berechnet sich die Messunsicherheit der Auflösung uRE wie folgt:
