In diesem Register sind verschiedene Kriterien aufgeführt, die für eine Beurteilung herangezogen werden können.
Überprüfung Minimum Werteanzahl (nach Vorgabe Register Datenerfassung):
R&R: Mit dieser Forderung wird der maximale prozentuale Anteil der Bezugsgröße e, der durch die Gesamtstreuung des Messsystems bereits „verbraucht“ wird festgelegt.
Zahl der unterscheidbaren Messwertklassen (ndc): Die Anzahl Messwertklassen (ndc = Number of Distinct Categories) beschreibt das Verhältnis der Teilestreuung (PV) zur Gesamtstreuung (R&R bzw. GRR) und beurteilt damit ähnlich wie das Kriterium „Auflösung“, ob für eine Prozessbeurteilung ausreichend unterschiedliche Werte gemessen werden können. Gemäß der MSA 3. Auflage wird der Kennwert wie folgt berechnet: ndc = 1,41 (PV/GRR). Das Ergebnis wird auf den nächsten ganzzahligen Wert abgerundet. Die MSA fordert beispielsweise einen Wert größer 5.
Auflösung: Mit diesem Kriterium wird die Auflösung des Messmittels im Verhältnis zur Bezugsgröße beurteilt. Die Auflösung ist bei der Datenerfassung (Merkmalsmaske) anzugeben.